Gründercoaching und Gründungsberatung in Würzburg

Gründercoaching Finanzberatung Schwarz

Unser Gründercoaching bzw. eine Gründungsberatung ist für selbstständige Gründer, deren Unternehmen sich noch in der Aufbauphase befinden, die erste Anlaufstelle. Während eines solchen Coachings erarbeiten Sie mit Ihrem Gründungsberater Lösungen für Ihre individuellen Aufgabenstellungen und Probleme.

Unter anderem gehören die Business- und Finanzplan, Erstellung oder die Positionierung Ihrer Marketinginstrumente dazu. Das Coaching-Prinzip hat sich in der Praxis als sehr erfolgreich bewährt. Daher wird das Gründercoaching sowie die klassische Gründungsberatung auch durch Zuschüsse gefördert. Wir haben bereits vielen Gründern zu Ihrer Förderung und dem daraus resultierenden Firmenerfolg verholfen.

Womit kann Ihnen ein Gründercoaching helfen?

Der Vorteil eines Coachings bzw. einer Beratung durch uns liegt in seiner Vielseitigkeit, welche Stellschraube für Ihren individuellen Firmenerfolg verantwortlich ist, finden wir zusammen heraus. Das Gleiche gilt natürlich auch für andere betriebswirtschaftliche, organisatorische oder finanzielle Fragen. Erfahrungsgemäß zeigt sich im Verlauf der Erstberatung und später im Coaching- oder Beratungsverlauf, wo noch Verbesserungspotenzial besteht.

Gerne besprechen wir mit Ihnen:

  • Management & Organisation
  • Förderung & Finanzierung
  • Vertrieb, PR & Marketing
  • Löhne/Gehalt
  • Marktanalyse
  • Businessplan
  • Branding
  • Umsätze

Wer ist für eine Gründercoaching und Gründungsberatung berechtigt?

Aufgrund der hohen Erfolgsaussicht wird heute mit öffentlichen Fördermitteln des BAFA auch kleinen und mittelständischen Unternehmen eine finanzierbare Möglichkeit in Form des Gründercoachings und der Gründungsberatung gegeben. Coaching ist eine intensive Form der Beratung und Betreuung, die früher nur den großen und finanzstarken Unternehmen zur Verfügung stand.

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

Quelle: BAFA

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